Wir haben einen Leistungsvertrag für die Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) mit dem Kantonalen Jugendamt Bern. Für Institutionen gelten die Konditionen gemäss den Richtlinien des kantonalen Jugendamtes. Kostengutsprachen werden durch die auftraggebenden Stellen beim Kantonalen Jugendamt oder der KESB eingeholt.
Das Angebot der Familienbegleitung steht auch Selbstzahlenden offen (ohne Einbezug Sozialdienste oder KESB).